Allgemeine Mitgliedschafts- und Geschäftsbedingungen - AGB

 1.   Vertragsgegenstand

1.1. Yoga Belvedere bietet Kunden eine Vielzahl verschiedener Yoga-Kurse mit oder ohne Anleitung durch Yoga-Ausbilder und Trainer. Yoga ist eine ganzheitliche Trainingsmethode zur körperlichen und mentalen Betätigung. Yoga Belvedere führt weder medizinische noch psychologische Beratung oder Therapien durch, noch berät Yoga Belvedere Kunden dabei, welche Kurse oder Betätigungen für den Kunden gesundheitlich oder mental förderlich sind. Die Kunden suchen sich in selbstständiger Entscheidung je nach ihren gesundheitlichen Voraussetzungen, der eigenen Leistungskraft und den eigenen Fähigkeiten passende Angebote aus und buchen diese. Yoga Belvedere übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Auswahl, die Nützlichkeit oder bestimmte Erfolge einzelner Angebote.

1.2. Die Teilnahme an Angeboten von Yoga Belvedere setzt eine bestehende Buchung des Angebots im Buchungssystem voraus. Gebuchte Kurse, die nicht wahrgenommen werden können, müssen im Buchungssystem storniert werden. Ohne Stornierung vor Kursbeginn werden gebuchte Kurse abgerechnet.

1.3. Yoga Belvedere behält sich vor, den Kursplan und die Öffnungszeiten und in zumutbarer Weise zu ändern.

2.   Mitgliedschaft und Kündigung

2.1. Die Mitgliedschaft wird auf die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Modalitäten geschlossen und beginnt zum ersten eines Monats. Ein vorzeitiger Trainingsbeginn ist möglich und wird anteilmäßig berechnet.

2.2. Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten frühestens zum Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sie sich um 12 Monate.

2.3. Yoga Belvedere gewährt dem Mitglied bei einem Wohnsitzwechsel (mindestens 40 km Entfernung) ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt nur bei Vorlage einer Meldebescheinigung und schriftlichem Antrag spätestens bis zum 15 des Vormonats. Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat.

2.4. Kostenpflichtige Zusatzleistungen/-module können nur in Verbindung mit einer neuen Mitgliedschaft neu vereinbart werden bzw. von Yoga Belvedere aus dem Programm genommen werden.

2.5. Besonders gekennzeichnete Mitgliedschaften mit monatlicher Laufzeit können bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nicht gekündigte monatliche Mitgliedschaften verlängern ich am Monatsende um einen Monat.

2.6. Der Abschluss der MediVital Limburg oder Spartpark Elz Partner Mitgliedschaft setzt eine bestehende Mitgliedschaft des jeweiligen Partners voraus.

 

3.   Mitgliedschaftsbeitrag / Zahlungsweise

3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Yoga Belvedere hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

3.2. Ist auf der Mitgliedschaftsvereinbarung ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Sind auf der Mitgliedschaftsvereinbarung monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

3.3. Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Yoga Belvedere berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

3.4. Yoga Belvedere bietet verschiedene ermäßigte Beiträge an. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die vereinbarte Ermäßigung auf den normalen Mitgliedschaftsbeitrag gilt immer nur für den Zeitraum eines Jahres. Nach Ablauf von 12 Monaten muss das Mitglied erneut einen aktuell gültigen Nachweis vorlegen, um die Ermäßigung für ein weiteres Jahr zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vor, wird diese automatisch außer Kraft gesetzt und der nicht rabattierte Beitrag ist fällig. Eine rückwirkende Ermäßigung bei späterer Vorlage erfolgt nicht.

3.5. Yoga Belvedere behält sich das Recht vor, auf die steigenden Nebenkosten (Energiekosten, etc.) mit einer Anpassung des vereinbarten Mitgliedschaftsbeitrags zu reagieren.

 

4.   Modalitäten der Einzelangebote

4.1. Drop-in-Karten (Einzelbesuch) und Mehrfachkarten sind für alle offenen Kurse gültig, ausgenommen Workshops und Specials. Bezahlte Karten verfallen nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Gültigkeitsdauer, eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Karte ist nur für eine Person gültig und nicht übertragbar.

4.2. Präventionskurs Karten sind gültig für 10 Wochen und berechtigen in diesem Zeitraum zur Teilnahme an 8 Kursen, die im Stundenplan mit dem Hinweis „Präventionskurs“ ausgewiesen sind. Mindestens 6 Kursen erhält der Teilnehmer auf Nachfrage eine Bestätigung der Teilnahme zur Vorlage bei der Krankenkasse.

4.3. Sonderveranstaltungen wie Specials und Workshops sind, wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, grundsätzlich nicht in den Verträgen und Mehrfachkarten enthalten und müssen separat bezahlt werden. Die Anmeldung zu einer solchen Veranstaltung ist für den Teilnehmer bindend und verpflichtet mit sofortiger Fälligkeit zur Zahlung. Die Teilnahme ist erst dann garantiert, wenn die Kursgebühren vollständig beglichen sind. Yoga Belvedere behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl. Ein Rücktritt eines Teilnehmers von einer Veranstaltung ist bis 3 Wochen vor Workshop-/ Kursbeginn möglich. Bei schriftlichen Annullierungen bis 2 Wochen vor Beginn erstattet Yoga Belvedere 50% des Beitrages zurück. Bei allen späteren Absagen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen und 100% der Kursgebühr fallen an. Der gebuchte Platz kann auf eine andere Person übertragen werden. Bei Tages- oder Wochenend-Veranstaltungen/-Reisen gelten teilweise andere Rücktrittskonditionen, die bei der Anmeldung separat mitgeteilt werden.

 

5.   Stilllegung des Vertrages

5.1. Insgesamt können monatsweise, nach schriftlichem Antrag, bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbedingter Abwesenheit bis zu maximal 6 Monate Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt dies nur monatsweise. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraums kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden.

5.2. Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss Yoga Belvedere grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Beginn der Erkrankung / Sportunfähigkeit im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

5.3. Es besteht kein Anspruch auf eine Stilllegung, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Yoga Belvedere zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

 

6. Öffnungszeiten, Haus- und Benutzungsordnung

6.1 Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaftsvereinbarung während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung die Anlage und Räumlichkeiten von Yoga Belvedere zu nutzen.

6.2. Yoga Belvedere behält sich vor, die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließung wegen Reparatur und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zu Gunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

6.3. In den Räumlichkeiten von Yoga Belvedere gilt die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung. Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied ist Yoga Belvedere berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

 

7. Gesundheitszustand des Teilnehmers

7.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Yoga Belvedere nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Kunde diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Yoga Belvedere ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Teilnehmer zu tragen.

8. Haftung

8.1 Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Voraussetzung zur Teilnahme ist allgemeine Gesundheit. Bei speziellen Problemen, wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, besprechen Sie Ihre Teilnahmeabsicht bitte vorher mit Ihrem Arzt. Eine Haftung von Yoga Belvedere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch weder für Gesundheitsschäden, die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden noch für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch auf einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

8.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

8.3. Yoga Belvedere ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

 

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